- Entwicklung der maßgeblichen verkehrspolitischen Leitlinien auf Grundlage des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG Baden-Württemberg)
- Ausbau, Förderung, Unterstützung und Koordination des regionalen ÖPNV
- Erstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie des Nahverkehrsentwicklungsplans gemäß ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg für das Verbandsgebiet
- Schrittweise Umsetzung der Planungen sowie deren Finanzierung im Zusammenwirken mit den Verkehrsunternehmen im Verbandsgebiet, einschließlich der Leistungskoordination im regionalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) / Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
- Koordination der Interessen der Verbandsmitglieder als Aufgabenträger gemäß ÖPNV-Gesetz
- Auftragsgemäße Vertretung der Belange des ZRF und seiner Verbandsmitglieder im regionalen ÖPNV gegenüber Dritten, insbesondere dem Land Baden-Württemberg und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie der Regio-Verkehrsverbund GmbH Freiburg (RVF) und der Verkehrsunternehmen
- Zuschussgewährung für die Verbundtarife im Verbandsgebiet gemäß GZV 2009 § 2 Abs.2 sowie Art. 7 (1) EU-VO 1370/2007
- Schaffung der Voraussetzung für eine Übernahme nachstehender Aufgaben:
- Trägerschaft für den regionalen SPNV, soweit das Land Baden-Württemberg von seiner Regelungskompetenz nach ÖPNVG Baden-Württemberg Gebrauch macht
- Trägerschaft für die vom Zweckverband einstimmig als regional bedeutsam bestimmten Linienverkehre
- Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung im Verbandsgebiet
Siehe hierzu im Einzelnen § 2 der Verbandssatzung.
Der ZRF bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben der kommunalen Verbundgesellschaft REGIO-VERBUND GmbH.
Finanzierung des ÖPNV |
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